Der Freie Waldorfkindergarten Moosgärtlein steht grundsätzlich allen Kindern offen. Kinder aller Nationalitäten und Konfessionen können hier aufgenommen werden. Nach Absprache können auch Kinder mit besonderem pädagogischem Bedarf integriert und unterstützt werden.
Die uns anvertrauten Kinder leben in vier altersgemischten Gruppen zusammen, welche von qualifizierten Waldorferzieherinnen geführt werden. Für eine gute Planbarkeit ist es hilfreich, wenn Sie Ihr Kind mindestens ein Jahr vor dem gewünschten Eintrittstermin anmelden. Hier finden Sie den Anmeldebogen.
Senden Sie diesen gerne an kiga-moosgaertlein@waldorf-ffo.de oder
Waldorfkindergarten Moosgärtlein, Siedlerweg 18 in 15236 Frankfurt (Oder). Sie erreichen uns für telefonische Rückfragen unter: 0335/2849791.
Die Kosten für einen Betreuungsplatz im Kindergarten werden auf der Grundlage der städtischen Empfehlung für die Inanspruchnahme von Kindertagesstätten in der Stadt Frankfurt (Oder) erhoben.
Die Elternbeiträge sind sozialverträglich gestaffelt und bemessen sich nach dem Alter und der Anzahl der Kinder, dem Einkommen sowie dem vereinbarten Betreuungsumfang. Elternbeiträge können ganz oder teilweise erlassen oder vom Träger der öffentlichen Jugendhilfe übernommen werden, wenn die Belastung dem Kind oder seinen Eltern nicht zuzumuten ist. Informationen dazu erhalten Sie im Amt für Jugend und Soziales.
Außerdem wird von jedem Elternhaus, aus dem mindestens ein Kind im Kindergarten oder in der Schule angemeldet ist, eine monatliche Sonderumlage (Baugeld) in Höhe von 15,40 € erhoben. Dieses Baugeld wird ausschließlich für Bauinvestitionen verwendet.
Hinzu kommen die Kosten für die Mittagsversorgung.
Aus pädagogischen Gründen ist die Teilnahme am Mittagessen für alle Kinder Pflicht. Dies wird im Betreuungsvertrag festgeschrieben. Die Kosten belaufen sich ganzjährig pro Monat auf 42,- €. Frühstück und Vesper sind im Betreuungsvertrag inbegriffen.
Am BuT-Verfahren kann man nach Vorlage des Berechtigungsnachweises teilnehmen.
1. Informationsgespräch mit der Leitung
2. Beantragung des KITA-Berechtigungsscheins beim Amt für Jugend und Soziales
3. Schriftliche Anmeldung des Kindes durch Sie in unserer Einrichtung
4. Auswahl der Anmeldungen in Bezug auf freie Plätze
5. Erhalt einer schriftlichen Zusage | Absage | Platz auf der Warteliste
6. Führen von Finanzgesprächen | Unterzeichnung der Verträge im Schulbüro
7. Absprache des Aufnahmetages und der individuellen Eingewöhnungsphase | Aushändigung der Vertragsunterlagen und Fragebögen (alle für die Eltern wichtige Gruppenunterlagen sowie Einverständniserklärungen)